Eingabe zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Wetzendorfer Landgraben
Im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets Wetzendorf gemäß § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) legt der als für die Gebiete Schniegling und Wetzendorf zuständige, in der AGBV e.V. organisierte Bürgerverein fristgerecht Einwendung gegen die geplante Ausweisung des Überschwemmungsgebiets am Wetzendorfer Landgraben in der derzeit vorgesehenen Form ein. Einwände gegen die Festsetzung: Die [...]